Luftmessung
1 x im Jahr muß ein Luftgeschwindigkeitsmessung durchgeführt werden. Gemäß BGI 739 von der Holz-Berufsgenossenschaft.

1 x im Jahr muß ein Luftgeschwindigkeitsmessung durchgeführt werden. Gemäß BGI 739 von der Holz-Berufsgenossenschaft.
